EU-Neuwagen Vorstellung auf MeinImport.de

EU-Neuwagen können viel Geld sparen.


Nicht alle Fahrzeuge sind als EU-Neuwagen empfehlenswert, bzw. bringen eine gute Preisersparnis.Von Zeit zu Zeit werden auf MeinImport.de deshalb EU-Neuwagen vorgestellt und auf ihre Attraktivität hinsichtlich einen Imports  überprüft. Die Artikel sollen einen Überblick verschaffen ob ein EU-Neuwagen gute Importeigenschaften aufweist.

Wichtig ist, dass die Vorstellungen keinen Anspruch darauf erheben den niedrigsten Preis zu finden.  Die Artikel können immer nur eine Momentaufnahme sein, die Preise und die Ausstattungen können sich jederzeit ändern.  Die Artikel sollen einen groben Überblick über ein bestimmtes Fahrzeug verschaffen und aufzeigen, ob es grundsätzlich lohnt das Model in die engere Importauswahl aufzunehmen.  Zusätzlich muss jeder potenzielle Käufer seinen favorisierten EU-Neuwagen selbst überprüfen und entscheiden ob sich der Import für ihn persönlich lohnt.

Nach Möglichkeit soll keine  Werbung für die verschiedenen „Preisquellen“ gemacht werden. Da aber das Interesse an einer Quellenangabe aus nachvollziehbaren Gründen überwiegt, wird die Herkunft der Preise aus den gängigen Portalen so schlicht wie möglich mit veröffentlicht.

Wie werden die EU-Neuwagen Vorstellungen aufgebaut sein?

Nach einer kleinen Einleitung sollen kurz die wichtigsten technischen Daten des EU-Neuwagens genannt werden. Es geht in den Artikeln nicht um technische Details, die Qualität des Fahrzeuges oder  Ausstattungsoptionen. Dafür gibt es genug Portale und Foren. Auf MeinImport.de geht es lediglich um die Importeigenschaften des Fahrzeuges die den Preis ausmachen, bzw. den Import attraktiv werden lassen. Entsprechend kurz werden die Fahrzeugbeschreibungen ausfallen, es gilt: Soviel wie nötig und so kurz wie möglich.

Es folgen die verschiedenen Preise. Deutscher Listen-, Online- und Reimporteur-Preis. Wenn möglich auch ein Selbstimport –Preis, falls das Fahrzeug  im Ausland direkt ohne Vermittler oder Reimporteur beim ausländischen Händler erworben werden soll.

Es folgt ein Vergleich der Ausstattungen. Etwaige Ausstattungsunterschiede zwischen deutscher und der jeweiligen europäischen Version des EU-Neuwagens, also die Minder- bzw. Mehrausstattung des EU-Neuwagens sollen verdeutlicht werden.

Zum Schluss ein kurzes Fazit.

MeinImport.de ist Interaktiv!Reimport Cursor

Das heißt Ihr dürft selbstverständlich helfen. Findet Ihr ein Fahrzeug
günstiger gebt gerne Bescheid, die Artikel werden dann aktualisiert. Wünscht Ihr Euch ein spezielles Fahrzeug, dann postet es in den Kommentaren oder schreibt eine E-Mail. Es wird dann natürlich versucht, die gewünschten Fahrzeuge zu bevorzugen. Soll etwas besser oder anders gemacht werden?

Nur zu, MeinImport.de freut sich auf jedes konstruktive Feedback!

Wie erkennt man ein EU-Reimport – Auto?

Wer einen EU-Reimport erkennen will muss genau hinsehn!

Häufig stellt sich beim Kauf eines  Autos die Frage woran erkannt werden kann, ob es sich um einen EU-Reimport , bzw. Importwagen handelt.
Vorweg ist gleich zu sagen, dass ein Fahrzeug unter Umständen vom Laien überhaupt nicht oder nur sehr schwer als Importfahrzeug zu identifizieren sein kann. Auch der Kaufpreis ist oft nur ein Indiz. Gleichwohl gibt es aber mehrere Anhaltspunkte, bei deren Vorliegen ein Auto zweifelsfrei als Importfahrzeug einzustufen ist.

Zunächst sollte der Unterschied zwischen Herstellungs- und Bestimmungsland deutlich werden. Das Herstellungsland lässt sich meist relativ einfach bestimmen.  Es gibt so gut wie nie Auskunft über den Markt für den ein Fahrzeug ursprünglich bestimmt war, sondern lediglich darüber, wo ein Auto produziert wurde. Ein in Wolfsburg produzierter Golf kann natürlich für alle möglichen Länder bestimmt sein. Somit lässt sich über das Herstellungsland nicht feststellen, ob ein  Fahrzeug importiert wurde.

Anders sieht es dagegen beim Bestimmungsland aus. Als Bestimmungsland wird  das Land bezeichnet, für welches das Fahrzeug vom Hersteller zum Verkauf bestimmt war. Sind Bestimmungsland und Kaufland nicht identisch, hat man es regelmäßig mit einem Importfahrzeug zu tun. Um das Bestimmungsland eines Fahrzeugs herauszufinden gibt es verschiedene Möglichkeiten und Indizien.

Aufklärungspflichten des Verkäufers über Importeigenschaften

Erster Ansprechpartner sollte natürlich stets der Verkäufer des Fahrzeugs sein. Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler muss einen Käufer darüber aufklären, dass es sich bei einem Fahrzeug um einen EU-Reimport oder Importfahrzeug handelt. Klärt der Händler nicht über die Importeigenschaft des Fahrzeugs auf, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Händler handelt dann nämlich arglistig, befand das Oberlandesgericht Naumburg ,  07.12.2005, Az. 6 U 24/05.

Aber auch ein privater Verkäufer muss über die Importeigenschaften eines Fahrzeugs aufklären, so das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.04.2003, Az. 24 S 548/02.

Serviceheft und Bedienungsanleitung

Damit ein Fahrzeug vom Hersteller Garantie bekommt muss in der Regel ein abgestempeltes Serviceheft vorliegen. Der Hersteller verlangt meist, dass der Stempel der Erstinspektion von dem Vertragshändler stammen muss, an den er den Wagen zum Weiterverkauf geliefert hat.

Ist im Serviceheft als erstes ein Stempel eines ausländischen Händlers zu finden, ist dieses ein sicheres Indiz für einen Import aus dem Land in dem der Händler seinen Wohnsitz hat. Indizwirkung hat natürlich auch immer eine ausländische Bedienungsanleitung. Oft werden Serviceheft und Bedienungsanleitung jedoch etwa von einem Reimporteur in deutscher Sprache besorgt, aber auch dann bleibt der Stempel des ausländischen Händlers trotzdem ein gutes Indiz. Voraussetzung ist natürlich das dem Fahrzeug überhaupt ein Serviceheft beiliegt.

Typenschlüsselnummer (TSN) in Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein

Bei  EU-Reimporten ist die Typenschlüsselnummer  (TSN) häufig „genullt“.  Die Typenschlüsselnummer befinden sich bei älteren Fahrzeugen unter Ziffer 2.2. im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Bei neueren Modellen ab 2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ebenfalls bei  Ziffer 2.2.Zulassungsbescheinigung mit "genulltem" Typenschlüssel

Es gibt aber auch Importe bei denen ist die Typenschlüsselnummer nicht genullt. Die Zulassungsbehörde „nullt“ die Schlüsselnummern nämlich  lediglich dann, wenn das Fahrzeug von den in Deutschland beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gelisteten  Spezifikationen abweicht (beispielsweise weil die deutschen Modelle eine andere Karosserieform haben als die finnischen Modele einer Baureihe).

Zumindest innerhalb der EU liefern die Hersteller aber fast nur noch identische Fahrzeuge aus, so dass die Zulassungsbehörde dann ganz normal die Typenschlüsselnummer  auch bei einem Importwagen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 einträgt.

Die Ausstattung

Gelegentlich ist eine bestimmte Ausstattungskonfiguration typisch/untypisch oder gar nur exklusiv in einem bestimmten Land erhältlich. Dann kann man  anhand der Ausstattung ziemlich sicher auf das Bestimmungsland schließen. Vorausgesetzt man kennt die Ausstattungsgepflogenheiten der verschiedenen Länder.

FAZIT

Es ist nicht immer leicht ein reimportiertes oder importiertes  Auto zu erkennen. Mit den im Artikel beschriebenen Möglichkeiten kann jedoch meist herausgefunden werden, für welches Land das Auto einst vom Hersteller bestimmt war.
Andererseits wird es zumindest innerhalb der EU immer unwichtiger, ob ein Fahrzeug importiert wurde, da die Hersteller fast nur noch identische Fahrzeuge ausliefern.  Aus diesem Grund wird das Erkennen von EU-Reimport-Autos auch  immer schwieriger, denn Ausstattungsunterschiede werden innerhalb der EU immer seltener.

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Ein Auto ist immer eine Reise wert

Das Warten wird immer zäher und die Vorbereitungen für meinen Eigenimport sind weiter in vollem Gange.

Da mein dänisch nicht gerade gut ist habe ich mit Hilfe des Google Übersetzers die dänische und deutsche Audi Garantie verglichen. Wie erwartet; im Kern exakt dieselbe Garantie in beiden Ländern.

Es wird auch die deutsche Gewährleistung im Leistungsumfang übertroffen, so dass die fehlende deutsche Gewährleistung für mich leicht zu verschmerzen sein wird. Was bei einem Eigenimport in Bezug auf Garantie und Gewährleistung zu beachten ist und wann die Garantie ein vollwertiger Ersatz für die deutsche Gewährleistung sein kann, habe ich ja bereits in diesem Artikel beschrieben.

Da der Leistungsumfang also akzeptabel ist, galt mein Interesse jetzt besonders den Voraussetzungen die Audi für die Inanspruchnahme der Garantie stellt wenn tatsächlich ein Fehler am Auto auftritt.

Im Prinzip muss nur ein abgestempeltes Serviceheft vorliegen. Außerdem beginnt die Garantiezeit bereits zulaufen, sobald der Eigenimport den dänischen Vertragshändler verlässt, bzw. mit der Zulassung falls diese vorher erfolgt.

Alle Händler und Vermittler mit denen ich in Kontakt stehe versichern mir, dass ein Audi- „konformes“ Serviceheft mit übergeben wird. Dazu kommt, dass ich das Auto selbst in Dänemark abholen will, so dass ich keinen großen Garantiezeitverlust haben werde, wie es etwa  der Fall sein könnte, wenn das Auto erst noch von einem Reimporteur oder Vermittler importiert werden muss. Beide Voraussetzungen stellen für mich also keine großen Hürden oder gar Nachteile da.

Es scheint alles wie gedacht zu verlaufen. Schwieriger scheint die Frage zu sein, ob die 40€ für die Überfahrt von Kopenhagen nach Malmö über die Öeresand-Brücke mit dem Pkw Sinn machen oder man sich besser direkt in den Zug setzt.

Ansonsten abwarten, Tee trinken und Hotelbewertungen lesen. Auf der dänischen Audi-Website sind jedenfalls schon minimale Veränderungen beim A3 zu sehen (Multimedia Experience & Dimensionen sind jetzt abrufbar). Eventuell ein Hinweis für einen baldigen Launch in Dänemark?

So long….