Warum ist ein EU-REIMPORT so günstig?

Deutsche Mehrwertsteuer auf Reimporte

Oft wird EU-Reimport-Autos ein minderwertiges Image verpasst. Ein Auto das so günstig ist muss ja minderwertiger sein, als ein beim deutschen Vertragshändler erworbener Wagen, denken viele. Dabei kommt der günstige Preis nicht durch mindere Qualität sondern,  steuerliche Aspekte zustande. Versteht man diese Rechnung kann  man auch nachvollziehen,  wie es zu der Preisersparnis kommen kann.

Ärgert man sich doch alt zu oft über Abgaben und Steuern, darf man sich beim EU-Reimport ausnahmsweise über Selbige freuen. Dieser Artikel will verdeutlichen, warum EU-Autos weniger kosten, aber das gleiche wie herkömmlich erworbene Fahrzeuge bieten können.
Wieso also sind die EU-Autos so günstig? Die Antwort setzt sich aus mehreren Teilaspekten zusammen.

1. ERSPARNIS ÜBER DIE MEHRWERTSTEUER

In Europa existieren verschiedene nationale Mehrwertsteuersätze. In Deutschland liegt dieser bei  19%. Eine schöne Übersicht über die Mehrwertsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten kann direkt bei der EU-Kommission als Pdf heruntegeladen werden.

Steuer-Systematik beim EU-Reimport

Steuer-Systematik beim EU-Reimport

Beim Neuwagenkauf im EU-Ausland wird jedoch stets die Mehrwertsteuer des Staates bezahlt, in dem der Käufer lebt, bzw. das Auto zum ersten Mal zugelassen wird. Das Auto wird also im ausländischen EU-Mitgliedsstaat netto erworben und dann in Deutschland zum hiesigen Mehrwertsteuersatz von 19% versteuert.
Kauft man zum Beispiel ein Auto in Polen zahlt man nicht die polnische Mehrwertsteuer in Höhe von 23%, sondern versteuert in Deutschland zu 19% deutscher Mehrwertsteuer. So entsteht in diesem Beispiel bereits eine Ersparnis von 4% durch die Differenz von polnischer  zu deutscher Mehrwertsteuer.

2. ERSPARNIS ÜBER SPEZIELLE STEUERN UND ABGABEN IN DEN EU-MITGLIEDSTAATEN

Der größte Preisvorteil beim EU-Reimport entsteht jedoch über Zusatzabgaben, die bestimmte EU- Mitgliedstaaten neben ihrer Mehrwertsteuer erheben,  welche aber für den deutschen Erwerber wiederum nicht anfallen. Zur Verdeutlichung hier die Beispiele Dänemark und Holland.

Entstehung des Preisvorteil beim EU-Reimport

Entstehung des Preisvorteil beim EU-Reimport

In den Niederlanden fällt zusätzlich zur Mehrwertsteuer von 19% eine Verbrauchssteuer (BPM) in Höhe von  45,2 % an. Der deutsche Erwerber zahlt aber lediglich 19% deutsche Mehrwertsteuer.

In Dänemark etwa ist neben der normalen Mehrwertsteuer (moms) von 25% auf Neuwagen, auch eine Zulassungssteuer von bis zu 180% abzuführen. Diese wird gerne, wohl zu Recht, auch als Luxussteuer bezeichnet. Details lassen sich hier finden.

Kauft man als Deutscher in Dänemark einen Neuwagen zahlt man aber weder die dänische Mehrwert-, noch Luxussteuer, sondern wieder nur den Nettopreis und versteuert lediglich mit 19% der deutschen Mehrwertsteuer.

Unschwer lässt sich an diesen Beispielen erkennen, dass die Ersparnis hier besonders groß ist. Je höher die Abgaben in dem EU-Mitgliedstaat, umso mehr Sparpotenzial bietet der EU-Reimport.

3. ERSPARNIS ÜBER DIE PREISSTRATEGIE DER HERSTELLER

Die Hersteller passen ihre Nettopreise an das jeweilige Steuersystem an, damit die Autos trotz der hohen Steuern und Abgaben im jeweiligen Land noch attraktiv bleiben. Von den dann geringen Nettopreisen profitiert ein EU-Reimport natürlich wieder.

Ein weiterer Faktor für die Preisgestaltung der Hersteller kann das Lohnniveau, bzw. die Größe des Geldbeutels der jeweiligen EU- Bürger sein. Liegt etwa das Lohnniveau eines Mitgliedstaates hoch, werden oft auch die Bürger stärker zu Kasse gebeten. Da Deutschland als sehr wohlhabend gilt, sind hier die Nettopreise oft sehr hoch von den Herstellern  angesetzt.

4. ERSPARNIS ÜBER DIE AUSSTATTUNG BEI EU-REIMPORTEN

Bei der Ausstattung lässt sich ebenfalls oft sparen, denn die Serienaustattung ist meistens gleich oder höherwertiger als die Deutsche.

Allerdings sollte man hier genau vergleichen denn, umgekehrt kann ein ausländisches Auto auch weniger gut ausgestattet, sein als ein für den deutschen Markt bestimmter Wagen. Hier spielen verschiedene Erwägungen der Hersteller eine Rolle, etwa die Beliebt- /Unbeliebtheit einiger Ausstattungen in anderen Ländern.

Meistens sind die ausländischen Wagen in den für Reimporte einschlägigen Ländern jedoch besser ausgestattet. In Dänemark beispielsweise, weil dort auf Sonderausstattung oft direkt der höchste Steuersatz fällig wird. Stattet der Hersteller den Wagen jedoch in der Serienaustattung bereits gut aus, wird hierfür nur der normale und nicht der höchste Steuersatz fällig.

FAZIT

Warum machen sich so wenige dieser Vorteile zunutze? Nun, zum  einen wegen des unberechtigten schlechten Grauimport-Images und zum anderen wohl auf Grund eines Informationsmangels. Der Kauf beim “freundlichen um die Ecke“ mag auch der bequemer, allerdings auch merklich teurere Weg sein.  An einer vermeintlich minderen Qualität eines EU-Reimports liegt es jedenfalls nicht, denn der Preisvorteil  beim EU- Reimport kommt nicht durch unterschiedliche oder gar mindere Qualität der Fahrzeuge, sondern die verschiedenen Steuersätze in den EU-Mitgliedstaaten zustande.

Ähnliche Artikel im Web:

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Reimport-Auto aus dem EU Ausland kaufen
N-TV:
Reimport von Neuwagen – Kräftig sparen beim Autokauf von Markus Mechnich
Autoscout 24:
Auto Reimport

EU-IMPORT – Gewährleistung, Garantie und Kulanz

EU-REIMPORT – Gewährleistung, Garantie und Kulanz

Welche Gewährleistung und Garantie bekommt man bei einem EU-Import? Was ist Kulanz und wo liegen die Unterschiede zu einem konventionell in Deutschland gekauften Nichtimport? Um diese Fragen beantworten zu können, muss man zunächst die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillige Herstellergarantie unterscheiden können.

Die gesetzliche Gewährleistung

Sinn und Zweck der Gewährleistung ist sicherzustellen, dass der Vertragsgegenstand im Zeitpunkt der Übergabe dem Vereinbarten entspricht. Beispielsweise das Auto auch wirklich neu ist und keine Mängel hat.

Die gesetzliche Gewährleistung begründet immer ein Anspruchsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Immer dann, wenn ein Verbraucher mit einem Unternehmer in Deutschland einen Kaufvertrag schließt, gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Die Gewährleistung begründet im Fall eines Sachmangels Möglichkeiten wie z.B. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung.  Ansprechpartner für die Gewährleistung ist also immer der Verkäufer des Autos.

Die Gewährleistung gilt von gesetzeswegen, sie kann also nicht einseitig ausgeschlossen werden und beträgt regelmäßig 2 Jahre ab Gefahrübergang, also der Übergabe des Autos. Sollte also ein Mangel vorliegen, muss dieser bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Dieses muss grundsätzlich vom Käufer bewiesen werden.

Entscheidend ist jedoch, dass für Verbraucher innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe  bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Dieser Beweis ist jedoch oft nur schwer zu erbringen, so dass das Institut der Gewährleistung nach den ersten 6 Monaten seit Übergabe viel an Attraktivität verliert.

Die Garantie

Eine Garantie ist das Versprechen einer bestimmten Beschaffenheit / Funktion innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Die Garantie begründet einen Direktanspruch des Fahrzeugkäufers gegen den Hersteller, der die Garantie versprochen hat. Eine Garantie wird freiwillig von einem Hersteller gegeben, deswegen kann er sie auch weitgehend frei gestalten.
Der Hersteller kann die Garantie beispielsweise davon abhängig machen, dass alle Serviceintervalle eingehalten wurden oder bestimmen wie lange die Garantiezeit geht.
Auch machen viele Hersteller die Garantie von einem abgestempelten Serviceheft, bzw. Rechnung oder dem Besitz einer Garantieurkunde abhängig.

Ist eine Garantie verspochen worden, dann ist diese verbindlich und kann vom Käufer eingefordert werden.
Während die Gewährleistung sicherstellen will, dass im Zeitpunkt der Übergabe des Autos dieses frei von Sachmängeln ist, ist dieses bei der Garantie anders. Es kommt nicht darauf an wann der Mangel vorlag, sondern es wird eben die Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit für einen gewissen Zeitraum garantiert. Deshalb kommt es nur darauf an, ob innerhalb der Garantiezeit ein Fehler auftritt. Es muss also nicht bewiesen werden, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber der Gewährleistung.

Die Kulanz bei EU-Importen

Die Kulanz begründet keinerlei Ansprüche. Kulanz ist eine freiwillige, unverbindliche Leistung. Diese wird jedoch von den Herstellern in der Regel bei EU-Importen versagt. Glücklicherweise gibt es aber die oben stehenden Institute der Gewährleistung und der Garantie welche, sehr wohl verbindlich sind und den Käufer regelmäßig nicht von der Kulanz abhängig macht.

Europaweite Garantie vs. deutsche Gewährleistung

Mind Map EU Reimport Garantie - Gewährleistung
Infografik EU-Import Garantie – Gewährleistung

Nennenswert ins Gewicht fällt bei einem  EU-Import in Eigenleistung oft nur das Fehlen einer deutschen Gewährleistung. Da die Gewährleistung nach deutschem Recht ihre Attraktivität aber nach 6 Monaten deutlich einbüßt und gerade in der Automobilbranche von der Garantie überlagert wird, stellt ein EU-Import ohne deutsche Gewährleistung oft nur einen psychologischen, aber nicht rechtlichen Nachteil dar. Für den Ernstfall steht auch immer noch das Gewährleistungsrecht des ausländischen Erwerbslandes bereit.

Der Nachteil der Garantie ist, dass sie fast frei vom Hersteller gestaltbar ist. Oft ist es jedoch so, dass der Hersteller im Kern die gesetzliche Gewährleistung in Zeit und Umfang übernimmt.  Es sollte aber genau geprüft werden was der Hersteller garantiert und wovon er sein Garantieversprechen abhängig macht. Der unschlagbare Vorteil der Garantie liegt aber in Ihrer Laufzeit und der leichteren Beweisbarkeit.

So gut wie immer ist die europaweite Garantie deckungsgleich oder sogar vollwertiger als die gesetzliche Gewährleistung. Dann kann sie ohne weiteres als Ersatz für die Gewährleistung dienen.

Achten Sie immer auf die speziellen Garantievoraussetzungen, die der Hersteller stellt. Wie etwa das abgestempelte Serviceheft! Die Garantiezeit beginnt auch schon oft wenn das Fahrzeug den ausländischen Vertragshändler verlässt und nicht erst wenn der Wagen etwa durch den Reimporteur an den Endkunden übergeben wird.

Welches nationale Recht findet Anwendung?

Die gute Nachricht ist; es gibt auch beim EU-Import immer eine Garantie und eine Gewährleitung. Fraglich ist aber, bei wem etwaige Ansprüche geltend gemacht werden können  und welches nationale Recht Anwendung findet.

Zunächst ist festzustellen, dass die Frage welches Recht Anwendung findet nur von Bedeutung ist, wenn es überhaupt zu einem Rechtstreit kommt. In den meisten Fällen wird ein Verkäufer/Hersteller bei begründeten Ansprüchen diese auch freiwillig erfüllen.

Im Falle eines grenzüberschreitenden Sachverhalts, bzw. der Anwendung ausländischen Rechts,  kann natürlich ein erhöhter Aufwand entstehen. Gleichwohl kann trotz der Anwendung ausländischen Rechts davon ausgegangen werden, dass innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ähnliche Rechtsschutzstandards gewährleistet sind welche auch vor Gericht durchsetzbar sind.

Für die Gewährleistung gilt:

Wie oben bereits geschrieben, wird die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht. In der Regel findest das Gewährleitungsrecht des Landes des Verkaufsortes Anwendung.

Wird der Kaufvertrag mit einem deutschen Reimporteur geschlossen, findet in der Regel deutsches Kaufrecht Anwendung und es gilt die gesetzliche Gewährleitung nach deutschem Recht.
Ein Vermittler hingegen vermittelt meistens nur den Vertragspartner, also den ausländischen Händler, achten Sie deshalb darauf, wer im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt wird.
Beim direkten Kauf bei einem Händler im EU-Ausland gilt in aller Regel auch das nationale Recht des Kauflandes.

Es gibt auch ausländische Händler die einen deutschen Kaufvertrag anbieten. Die meisten werden aber ausschließlich zu ihren inländischen Konditionen verkaufen und somit auf ihr nationales Recht bestehen. Findet ausländisches Recht Anwendung, dann hat man zwar keine deutsche, aber immer noch die Gewährleistung nach Maßgabe des jeweiligen Erwerbslandes.

Für die Garantie gilt:

Bei der Garantie sieht es hingegen immer gleich aus. Es gilt immer die Garantie des Landes, für welches das Auto vom Hersteller bestimmt war. Egal ob beim Kauf vom Reimporteur, über einen Vermittler oder direkt beim ausländischen Händler. Denn aus Sicht des Herstellers sollte das Auto nur im Exportland vertrieben werden und nur auf dieses bezieht sich sein Garantieversprechen.

Trotzdem stellt die im EU-Ausland erworbene Garantie gegenüber der beim deutschen Händler in der Praxis so gut wie nie ein Minus dar.
Die Hersteller bieten nämlich innerhalb der verschiedenen Mitgliedstaaten der europäischen Union fast immer exakt dieselbe Garantie an. Zudem können die Garantiearbeiten auch bei jedem EU-Vertragshändler ausgeführt werden.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass man sich am Besten zuerst an den Hersteller wendet und sich von diesem eine Werkstatt in der Nähe nennen lässt, die die Garantieleistung ausführt. So ist man auf der sicheren Seite. Denn einen Direktanspruch gegen den Vertragshändler in Deutschland hat man nicht, sondern nur gegen den Hersteller selbst. Welcher aber verpflichtet ist einen ortsnahen Händler zu nennen der die Garantieleistung dann ausführt.

Fazit

Wenn möglich sollte wegen der einfacheren Durchsetzbarkeit die Anwendbarkeit von deutschem Gewährleistungsgrecht bevorzugt werden. Gleichwohl ist es aber auch immer möglich das ausländische Gewährleistungsrecht durchzusetzen. Dieses ist zunächst  kosten- und zeitintensiver. Innerhalb der EU darf aber mit ähnlichem bis gleichen Rechtsstandards gerechnet werden.

Erfüllt man die Garantievoraussetzungen vom Hersteller (was ohne weiteres möglich ist), kann  man sich auch voll und ganz auf diese verlassen und das Gewährleistungsrecht national wie international vernachlässigen.

Die eierlegende Wollmilchsau, den ausländischen Händler der die Anwendung des deutschen Kaufrechts ohne Mehrpreis vereinbart, wird nur selten zu finden sein. Wer ganz sicher sein will, kauft seinen EU-Import beim deutschen Reimporteur und hat damit eine deutsche Gewährleistung.
Letztlich ist abzuwägen, ob Kaufpreis oder eine Gewährleistung nach deutschem Recht gespart werden kann. Denn in der Regel wird die deutsche Gewährleistung den Kaufpreis erhöhen.
Sparfüchse und schlaue EU-Bürger kalkulieren nicht mit der Gewährleistung im Streitfall, sondern setzen voll auf die europaweite Garantie.

Weitere Artikel im Web:
Tz.de
Von EU-Import bis Sondermodell: Geld sparen beim Autokauf
Focus.de
Auto Reimporte: Das sind die Vor- und Nachteile
Alltagstipp.de:
Neuwagen als EU-Reimport

EU-Neuwagen oder Jahreswagen – Kampf dem Wertverlust

Jahrsewagen vs. EU-Neuwagen


Jahreswagen oder EU-Neuwagen? Wer sich über den enormen Wertverlust eines Neuwagens bewusst wird kann nur zur Erkenntnis gelangen, dass man kaum so ungünstig Geld anlegen kann wie bei einem Neuwagenkauf.

Um dem enormen Wertverlust entgegen zu wirken gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst bietet sich ein Gebrauchtfahrzeug an. Kommt ein einfacher Gebrauchter jedoch nicht in Frage, kann aber auf den „neu  Geruch“ verzichtet werden, sollte man über die Anschaffung eines Jahreswagens nachdenken. Letztlich könnte auch ein EU-Neuwagen eine Alternative sein.

Jahreswagen

Ein Jahreswagen ist grundsätzlich dazu geeignet sich den hohen Wertverlust eines Neuwagens zunutze zu machen.  Als Jahreswagen darf ein Auto nur bezeichnet werden, wenn das Fahrzeug nicht älter als ein Jahr ist. Maßgeblich ist das Produktionsdatum und nicht das Datum der Erstzulassung, entschied der Bundesgerichtshof. Mietwagenfirmen dürfen ihre Fahrzeuge nicht mehr ohne weiteres als Jahreswagen bezeichnen. Ob dieses auch für Leasingrückläufer und Vorführwagen gilt bleibt fraglich. Jahreswagen ist jedoch nicht gleich Jahreswagen, es kommt auf die Fahrgewohnheiten des Vorbesitzers an und ob dieser pfleglich mit dem Fahrzeug umgegangen ist.

Ein Jahreswagen kann  von einem Werksmitarbeiter eines Autoherstellers oder einem sonstigen Fahrer gefahren worden sein.
Man kann sich gut vorstellen, wie einige Fahrer mit einem Auto umgehen von dem sie wissen, dass sie es maximal 1 Jahr fahren werden.  Ähnlich verhält es sich wohl bei einem Vorführwagen.
Bei einem Jahreswagen kommt es also sehr darauf an, auf wen das Fahrzeug  zugelassen war.  Ein Vorteil kann die oft schnelle Verfügbarkeit sein und das der Wagen bereits eingefahren ist. Ein Nachteil ist, dass der Wagen natürlich nicht mehr individuell konfiguriert werden kann.

EU-Neuwagen

Eine weitere Option um dem Wertverlust entgegen zu wirken könnte neben einem Jahreswagen auch ein EU-Neuwagen darstellen. Oft ist ein EU-Neuwagen identisch mit der deutschen Listenversion oder hat sogar Mehrausstattung.
Im Gegensatz zu einem Jahreswagen entsteht der Preisvorteil  bei einem EU-Neuwagen nicht dadurch dass der Wagen bereits in Gebrauch war, sondern durch Steuervorteile. Wie die Ersparnis bei einem Reimport genau entsteht, wird in diesem Artikel beschrieben.
Ein Import-Neuwagen ist neu, einen Vorbesitzer und die damit verbunden Unwägbarkeiten gibt es somit nicht. Bei Bestellfahrzeugen muss natürlich ein entsprechendes Zeitfenster zur Verfügung  stehen, denn der Wagen muss erst noch für den Käufer gebaut werden. Dafür kann er aber auch nach den eigenen Vorstellungen konfiguriert werden.

Fazit  – Jahreswagen versus EU-Neuwagen

Der hohe Wertverlust bei einem Neuwagen lässt es ökonomisch erscheinen diesen durch den Kauf eines Jahreswagens oder EU-Reimport abzumildern. Ob Jahreswagen oder EU-Neuwagen entscheidet meist  auch die jeweilige Verfügbarkeit am Markt.
Bei einem Jahreswagen dürfte maßgeblich sein, wer der Vorbesitzer war, bzw. wie pfleglich dieser mit dem Fahrzeug umgegangen ist. Bei einem EU- Neuwagen gilt es die richtige Bezugsquelle und Preis zu finden.
Muss zwischen beiden Möglichkeiten entschieden werden sollte auch Bedacht werden, dass der Preisnachlass des Jahreswagens unmittelbar mit dem Zustand (Verschleiß) des Autos zusammenhängt. Während bei einem EU-Neuwagen der Preisvorteil nicht mit einer Verschleißeigenschaft des Fahrzeugs erkauft wird.
Die Preise von Jahreswagen und EU-Neuwagen differieren bei ein und demselben Modell je nach Fahrleistung nur wenig. Ein EU-Neuwagen kann durchaus als gleichwertiger Neuwagen zum deutschen Listenmodel angesehen werden. Somit besteht die Möglichkeit einen Neuwagen zum Preis eines Jahreswagens zu bekommen.

Einen Wermutstropfen hat der Import-Neuwagen allerdings, denn unbegründeter Weise erzielen Reimportfahrzeuge geringere Wiederverkaufspreise als deutsche Listenmodelle. Ein Jahreswagen kann dafür nicht mehr aus erster Hand verkauft werden, so dass sich Jahreswagen wie EU-Neuwagen beim Wiederverkauf nicht viel nehmen dürften.
Soll der Wagen sowieso bis zur Schrottpresse, oder zumindest bis kurz davor gefahren werden, erscheint dieses bei beiden Fahrzeugen ohnehin nicht als Manko.

Letztlich muss jeder selbst entscheiden, wie er dem hohen Wertverlust begegnen möchte. Hat man es eilig oder keine Lust sich mit einem Import zu beschäftigen und ist bei der Ausstattung flexibel, kann ein Jahreswagen der bessere Weg sein. Spielt der Zeitfaktor keine Rolle, dafür aber die Konfigurierbarkeit, hat der EU-Neuwagen die Nase vorn.

Artikel im Netz:

AMS – Wertverlust nach dem Neuwagenkauf
Focus – Jahreswagen statt Neuwagen Wertverlust als Kundenvorteil