Reimporteur, Vermittler oder Selbstimport? – Viele Wege führen nach Rom

Vermittler Reimporteur oder Eigenimport stehen zur Wahl

Oft ist es gar nicht so einfach zu erkennen ob der Vertragspartner nun ein Reimporteur oder Vermittler ist. Mit wem der eigentliche Kaufvertrag geschlossen wird, ist jedoch von grundlegender Bedeutung. Hiervon hängt beispielsweise ab, welches nationale Recht Anwendung findet.

Der Reimporteur

Reimporteure sind zahlreich im Internet vertreten. Beim Bundesverband freier Kfz.-Importeure e.V. (BfI) finden Sie eine gute Übersicht für Importeure in Ihrer Nähe.
Ein Reimporteur übernimmt die komplette Import Abwicklung. Das Auto wird in Deutschland mit deutschem Kaufvertrag erworben.

Der NDR hat im Magazin „Markt“ einen sehenswerten Beitrag zum Thema Reimport und Reimporteure gesendet. Hier geht’s zum Video.
Der Vorteil beim Kauf von einem Reimporteur ist natürlich der deutsche Kaufvertrag. So hat man etwa im Falle eines Mangels nicht nur einen möglichen Anspruch gegen den Hersteller des Fahrzeuges aus Garantie, sondern oft auch gegen den Reimporteur nach deutschem Kaufrecht.
Auch bei Zulassung und Versteuerung gibt es oft keine Abweichungen zu einem nicht importierten Auto, da die Formalitäten meistens der Reimporteur übernimmt. Oft liefert dieser gegen Entgelt den Wagen sogar direkt bis vor die Haustür.
Diese Annehmlichkeiten und Service haben allerdings auch ihren Preis.

Der Vermittler

Wie der Name schon sagt vermittelt dieser den Kontakt zu einem ausländischen Händler. Der Vermittler bekommt in der Regel eine Provision. Oft bieten Vermittler auch Serviceleistungen, wie etwa die Zulassung oder den Transport des Fahrzeuges an.
Der Kaufvertrag für das Auto kommt jedoch meistens unmittelbar mit dem ausländischen Händler zustande. Ist nichts anderes vereinbart, findet grundsätzlich das Recht welches am Wohnort des Händlers gilt anwendung.
Die Preise für den Vermittlungsservice dürften je nach Leistung unter den Preisen eines deutschen Reimporteurs liegen.

Der Reimport in Eigenleistung

Hier kümmert man sich selbst um den Kontakt zum ausländischen Händler und handelt mit diesem die Vertragsbestandteile aus.
Auch die Formalitäten der Überführung nach Deutschland und die Versteuerung beim Finanzamt, sowie die Zulassung muss selbst organisiert werden. Dabei will Ihnen diese Website aber helfen. In der Regel findet hier ebenfalls ausländisches Kaufrecht anwendung.
Da beim Selbstimport kein Reimporteur oder Vermittler zwischen geschaltet wird, ist hier die Ersparnis am größten.
Eventuell kann man auch eine nette Städtereise mit dem Kauf eines Autos krönen und so noch mehr Sparen. Getreu dem Motto „ one way Buchen und Auto suchen“.

Fazit:

Welcher Vertragspartner letztlich gewählt wird muss jeder nach seinen persönlichen Anforderungen selbst entscheiden. Je nachdem ob Zeit und Aufwand oder primär Geld über den Kaufpreis eines Reimports eingespart werden soll.

Eines dürfte aber feststehen, jeder der oben aufgezeigten Vertragspartner erspart gegenüber einem konventionellen Kauf bei einem deutschen Vertragshändler in der Regel viel Kapital bei oft gleicher bis besserer Gegenleistung.

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Wie erkennt man ein EU-Reimport – Auto?

Wer einen EU-Reimport erkennen will muss genau hinsehn!

Häufig stellt sich beim Kauf eines  Autos die Frage woran erkannt werden kann, ob es sich um einen EU-Reimport , bzw. Importwagen handelt.
Vorweg ist gleich zu sagen, dass ein Fahrzeug unter Umständen vom Laien überhaupt nicht oder nur sehr schwer als Importfahrzeug zu identifizieren sein kann. Auch der Kaufpreis ist oft nur ein Indiz. Gleichwohl gibt es aber mehrere Anhaltspunkte, bei deren Vorliegen ein Auto zweifelsfrei als Importfahrzeug einzustufen ist.

Zunächst sollte der Unterschied zwischen Herstellungs- und Bestimmungsland deutlich werden. Das Herstellungsland lässt sich meist relativ einfach bestimmen.  Es gibt so gut wie nie Auskunft über den Markt für den ein Fahrzeug ursprünglich bestimmt war, sondern lediglich darüber, wo ein Auto produziert wurde. Ein in Wolfsburg produzierter Golf kann natürlich für alle möglichen Länder bestimmt sein. Somit lässt sich über das Herstellungsland nicht feststellen, ob ein  Fahrzeug importiert wurde.

Anders sieht es dagegen beim Bestimmungsland aus. Als Bestimmungsland wird  das Land bezeichnet, für welches das Fahrzeug vom Hersteller zum Verkauf bestimmt war. Sind Bestimmungsland und Kaufland nicht identisch, hat man es regelmäßig mit einem Importfahrzeug zu tun. Um das Bestimmungsland eines Fahrzeugs herauszufinden gibt es verschiedene Möglichkeiten und Indizien.

Aufklärungspflichten des Verkäufers über Importeigenschaften

Erster Ansprechpartner sollte natürlich stets der Verkäufer des Fahrzeugs sein. Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler muss einen Käufer darüber aufklären, dass es sich bei einem Fahrzeug um einen EU-Reimport oder Importfahrzeug handelt. Klärt der Händler nicht über die Importeigenschaft des Fahrzeugs auf, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Händler handelt dann nämlich arglistig, befand das Oberlandesgericht Naumburg ,  07.12.2005, Az. 6 U 24/05.

Aber auch ein privater Verkäufer muss über die Importeigenschaften eines Fahrzeugs aufklären, so das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.04.2003, Az. 24 S 548/02.

Serviceheft und Bedienungsanleitung

Damit ein Fahrzeug vom Hersteller Garantie bekommt muss in der Regel ein abgestempeltes Serviceheft vorliegen. Der Hersteller verlangt meist, dass der Stempel der Erstinspektion von dem Vertragshändler stammen muss, an den er den Wagen zum Weiterverkauf geliefert hat.

Ist im Serviceheft als erstes ein Stempel eines ausländischen Händlers zu finden, ist dieses ein sicheres Indiz für einen Import aus dem Land in dem der Händler seinen Wohnsitz hat. Indizwirkung hat natürlich auch immer eine ausländische Bedienungsanleitung. Oft werden Serviceheft und Bedienungsanleitung jedoch etwa von einem Reimporteur in deutscher Sprache besorgt, aber auch dann bleibt der Stempel des ausländischen Händlers trotzdem ein gutes Indiz. Voraussetzung ist natürlich das dem Fahrzeug überhaupt ein Serviceheft beiliegt.

Typenschlüsselnummer (TSN) in Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein

Bei  EU-Reimporten ist die Typenschlüsselnummer  (TSN) häufig „genullt“.  Die Typenschlüsselnummer befinden sich bei älteren Fahrzeugen unter Ziffer 2.2. im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Bei neueren Modellen ab 2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ebenfalls bei  Ziffer 2.2.Zulassungsbescheinigung mit "genulltem" Typenschlüssel

Es gibt aber auch Importe bei denen ist die Typenschlüsselnummer nicht genullt. Die Zulassungsbehörde „nullt“ die Schlüsselnummern nämlich  lediglich dann, wenn das Fahrzeug von den in Deutschland beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gelisteten  Spezifikationen abweicht (beispielsweise weil die deutschen Modelle eine andere Karosserieform haben als die finnischen Modele einer Baureihe).

Zumindest innerhalb der EU liefern die Hersteller aber fast nur noch identische Fahrzeuge aus, so dass die Zulassungsbehörde dann ganz normal die Typenschlüsselnummer  auch bei einem Importwagen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 einträgt.

Die Ausstattung

Gelegentlich ist eine bestimmte Ausstattungskonfiguration typisch/untypisch oder gar nur exklusiv in einem bestimmten Land erhältlich. Dann kann man  anhand der Ausstattung ziemlich sicher auf das Bestimmungsland schließen. Vorausgesetzt man kennt die Ausstattungsgepflogenheiten der verschiedenen Länder.

FAZIT

Es ist nicht immer leicht ein reimportiertes oder importiertes  Auto zu erkennen. Mit den im Artikel beschriebenen Möglichkeiten kann jedoch meist herausgefunden werden, für welches Land das Auto einst vom Hersteller bestimmt war.
Andererseits wird es zumindest innerhalb der EU immer unwichtiger, ob ein Fahrzeug importiert wurde, da die Hersteller fast nur noch identische Fahrzeuge ausliefern.  Aus diesem Grund wird das Erkennen von EU-Reimport-Autos auch  immer schwieriger, denn Ausstattungsunterschiede werden innerhalb der EU immer seltener.

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